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ALLRIS - Auszug

23.05.2016 - 8 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22r das Gebiet stlich „Moorweg“, nordöstlich „Achtern Diek“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB r die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:14

Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage