09.05.2016 - 7 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 09.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stolzenberg, vom Planlabor Stolzenberg, erläutert die Möglichkeiten der Gleichbehandlung für das Plangebiet. Die Verwaltungsvorlage vom 22.04.2016 mit der Vorlagen-Nummer 2016/004/236 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen. Der Grundstückseigentümer plant ein Doppelhaus mit 4 Wohneinheiten. Herr Schippmann schlägt daher vor, die betroffenen Baufenster in ein größeres ca. 1500 qm und ein kleineres Fenster zu verändert. Herr Stolzenberg wird dies bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung berücksichtigen
Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2015 wird aufgehoben.
b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
-Entwicklung von Baugrundstücken entlang der Oetjendorfer Landstraße
-Festlegung der Bebauungsmöglichkeiten
-Berücksichtigung der landschaftlichen Elemente und Schaffung eines dörflichen Ortsrandes
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg, St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
c) Billigung der Planunterlagen
Unter Berücksichtigung der veränderten Baufenster wird der Planvorentwurf mit Stand vom 09.05.2016 in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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