09.05.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 09.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stolzenberg, vom Planlabor Stolzenberg, erläutert anhand von Planskizzen die Stellungnahmen der Behörden. Der ursprüngliche Geltungsbereich wurde aufgrund der Anbauverbotszone verändert. Er beantwortet einige Fragen von den Ausschussmitgliedern. Die Verwaltungsvorlage vom 21.04.2016 mit der Vorlagen-Nummer 2016/004/234 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet südöstlich „Moorweg“, nordöstlich „Achtern Diek“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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