07.12.2015 - 9.1 Gebührenkalkulation KiTa Stapelfeld 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Winkler berichtet, dass durch das Amt Siek eine neue Gebührenkalkulation erstellt wurde. Für 2016 wurden für die Krippe Betriebskosten in Höhe von 308.915,24 €, für den Elementarbereich in Höhe von 618.115,33 € festgestellt.
Der Finanzausschuss habe sich bereits mit diesem Thema befasst. Bei einer Änderung der Elternbeiträge auf 38,5 % für den Elementar- und 34 % für den Krippenbereich würde man eine ca. 5%ige Erhöhung für alle Bereiche erhalten. Die Erhöhung sei dann für alle Eltern gleich, da die Elemantargruppen und die Krippe eine Solidargemeinschaft bilden.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung schließen sich dem Vorschlag des Finanzausschusses an.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührenerhöhung der Kindergartengebühren
Seitens des Gremiums sind für Elementar und Krippe Kostendeckungsgrade vorzugeben. Verwaltungsseitig wird die Festsetzung gem. Anlage 9 (38,5% Elementar, 34% Krippe) vorgeschlagen. Dies ergäbe folgende Gebühren:
Ggf. könnte bereits für 2017 ein abweichender Kostendeckungsgrad festgelegt werden. Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet ist und lediglich um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Stapelfeld vor dessen Entscheidung vorliegen.