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25.11.2013 - 9 Ersetzung des Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 25.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
Beschluss:
Der Beschluss vom 27.02.2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet: nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, östlich bis zum ersten nördlichen Knick ortsauswärts, wird durch folgenden Beschluss ersetzt:
- Der Beschluss vom 22.06.2009 zur Aufstellung einer 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das o.g. Gebiet wird aufgehoben. Die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsbeschluss vom 25.02.2002) zur Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes bleibt bestehen.
- Für das Gebiet nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung von Wohnbaufläche und Bereitstellung einer Fläche für die örtliche Feuerwache bzw. ein Feuerwehrgerätehaus.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 abs. 1 Satz2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planlabor Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Auslegung erfolgen.
- Der Entwurf für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 Satz1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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735 kB
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