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ALLRIS - Auszug

26.11.2024 - 6 Bildung einer Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Vorlage vor.

Er erläutert, dass Jahresfehlbeträge vollständig der Ausgleichsrücklage entnommen werden müssen. Die Allgemeine Rücklage muss gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO nur mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 betragen.

Aufgrund der Haushaltssituation soll der größtmögliche Betrag in die Ausgleichsrücklage fließen. Es wird folgende Beschlussempfehlung gegeben:

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Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, das Eigenkapital der Gemeinde Hoisdorf zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:

 

Allgemeine Rücklage:       3.256.554,91 

Ausgleichsrücklage:          8.599.113,74 €

 

Der festgestellte Jahresfehlbetrag zum 31.12.2023 in Höhe von -431.027,82 € ist vollständig der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=50160&selfaction=print