26.11.2024 - 6 Bildung einer Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende stellt die Vorlage vor.
Er erläutert, dass Jahresfehlbeträge vollständig der Ausgleichsrücklage entnommen werden müssen. Die Allgemeine Rücklage muss gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO nur mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 betragen.
Aufgrund der Haushaltssituation soll der größtmögliche Betrag in die Ausgleichsrücklage fließen. Es wird folgende Beschlussempfehlung gegeben:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, das Eigenkapital der Gemeinde Hoisdorf zum 01.01.2024 wie folgt aufzuteilen:
Allgemeine Rücklage: 3.256.554,91 €
Ausgleichsrücklage: 8.599.113,74 €
Der festgestellte Jahresfehlbetrag zum 31.12.2023 in Höhe von -431.027,82 € ist vollständig der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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