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ALLRIS - Auszug

24.09.2024 - 7 Ergänzung: Benutzungs- und Verpflegungsgebühren...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Vorlage vor.

Die Kalkulation für die Benutzungsgebühren wurde noch einmal angepasst. Die aktuelle Kalkulation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Demnach würde sich die monatliche Gebühr für eine Betreuung von vier Stunden an fünf Tagen bei einer Kostendeckung von 50 % von derzeit 178,30 € auf 218,60 € erhöhen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebühr für die Ferienbetreuung ebenfalls monatlich gezahlt wird, wenn diese in Anspruch genommen werden soll.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es geplant ist, eine Möglichkeit zur wochenweisen Inanspruchnahme der Ferienbetreuung anzubieten. Die Anzahl der Wochen, für die die Ferienbetreuung genutzt werden soll, wäre halbjährlich im Voraus mitzuteilen.

 

Es wird die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungsgebühren angesprochen und ob aufgrund dessen die Verpflegungsgebühren stärker subventioniert werden sollten. Die Betreuungsgebühr wäre dann entsprechend höher. Eine einfache Umverteilung ist jedoch nicht möglich, da die Betreuungsgebühr sehr differenziert ist. Außerdem hätten diejenigen dadurch keinen Vorteil, die kein Mittagessen in Anspruch nehmen.

 

Der erwartete Zuschuss von 25.000,00 € ist in der Kalkulation nicht gegenrechenbar.

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Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2025 (Beginn neues Schulhalbjahr) die gem. Sitzungsvorlage errechneten Benutzungs- und Verpflegungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sind zu 50%, die Verpflegungsgebühren zu 85 % umzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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