08.10.2024 - 4 Verpflegungsgebühren (Mittagstisch + Kostgeld) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
Wortprotokoll
Die Ausschuss-Vorsitzende und der Bürgermeister erläutern den Sachverhalt. Es entsteht eine Diskussion warum die Verpflegungsgebühren erhöht werden sollten. Die Gemeinde hat vor Jahren entschieden die Eltern zu entlasten, indem nur die Verpflegungskosten weitergegeben und die Personalkosten von der Gemeinde übernommen werden sollen. Da dies laut dem Kommunalabgabengesetz rechtswidrig ist bitte der Ausschuss die Verwaltung um eine Rückmeldung was die Konsequenzen seien, wenn man weiterhin so verfahren würde.
Anmerkung der Verwaltung:
Gem. KAG sind die Kosten nach betriebswirtschaflichen Grundsätzen zu ermitteln. Danach sind Kosten „der bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für die Herstellung und den Absatz von betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Kapazität“. Demnach sind auch die Personalkosten in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Unabhängig davon, und so wurde es in der Sitzungsvorlage auch ausgeführt, kann die Gemeinde eine „politische“ Gebühr mit einem geringeren Kostendeckungsgrad festlegen. Bei einer Kostendeckung von 45% würde sich bspw. der Mittagstisch um 1,60 Euro auf 61,60 Euro pro Monat erhöhen, beim Kostgeld könnte man einen Kostendeckungsgrad von 25% wählen, dann würde sich die Gebühr um 0,80 Euro auf 12,80 Euro erhöhen. Zu bedenken ist allerdings, dass nach KAG die Benutzungsgebühren so bemessen werden sollen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung decken.
Der Kita Ausschuss empfiehlt weiterhin nur die tatsächlichen Verpflegungskosten an die Eltern weiterzugeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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