25.09.2024 - 4 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
I.Z.m. den dargestellten Festlegungen zur Erhaltung eines Knickes wird auf die Beratung vom 20.09.2023 zum B-Plan 8A, neu, Teilbereich 2, 2. Änderung verwiesen. Dort wurde um die Prüfung der Erhaltenswürdigkeit weiterer Bäume auf dem Grundstück gebeten. Sollte diese gegeben sein und auch eine Darstellung im F-Plan möglich sein, so wird um entsprechende Ergänzung gebeten.
a) Aufstellungsbeschluss
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der Flurstücke 240 und 242, östlich angrenzend an das Grundstück "Reinbeker Straße 5", nördlich der Bebauung "Jägerstieg", die 39. Änderung aufgestellt.
Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Sicherung der städtebaulichen Ordnung
- Schaffung von Wohnraum, insbesondere unter dem Aspekt der Nachverdichtung.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro BCS STADT+REGION, Maria-Goeppert-Straße 1,23562 Lübeck, beauftragt.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie als Anlage zur Vorlage 2024/006/0228 beigefügt, gebilligt.
c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen. Parallel dazu sind die Unterlagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.
Die frühzeitige Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
474 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
682,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|