24.07.2024 - 4 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 24.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert die Teilfortschreibung anhand der Vorlage. Stapelfeld ist aufgrund seiner Lage nicht direkt betroffen.
Wird durch bauliche Maßnahmen in bzw. an Bestandsgebäuden Wohnraum geschaffen, so wird dieser nicht wie bisher zu 2/3 auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet, sondern nur noch zu 50%. Da selbst der Verordnungsentwurf davon ausgeht, dass dadurch nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden, sollte der Ausschuss eine vollständige Aufhebung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen.
Es wird dahingehend folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt:
Die Gemeinde Stapelfeld gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Stapelfeld ist von der Änderung nicht direkt betroffen. Sie begrüßt aber dennoch eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, auch wenn dies grundsätzlich für unzureichend gehalten wird, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).
Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für Ältere, die ihr Eigenheim veräußern, für Familien, für Auszubildende und Studierende, ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren und Vereinen und insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum realisieren zu können.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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125,3 kB
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