22.07.2024 - 7 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 22.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Gemeinde Hoisdorf gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Hoisdorf begrüßt eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, halten diese aber für unzureichend, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).
Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für
a) Ältere, die ihr Eigenheim veräußern,
b) für Familien
c) für Auszubildende und Studierende
d) ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren und Vereinen
e) insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum
f) Angestellten in kommunalen Einichtungen wie Lehrer, Erzieher und Angestellte in der
Verwaltung
realisieren zu können.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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