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ALLRIS - Auszug

16.07.2024 - 13 Namensgebung und Widmung der Erschließungsstraß...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bitzer erläutert die Vorlage. Das Gremium folgt dem Vorschlag des Bau- und Umweltausschusses. Es ergeht folgender Beschluss:

 

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1. Die Gemeinde Siek benennt die Zufahrtstraße zur Fa. Omnitrade mit dem Namen “Am Lehmland” und widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Straße “Am Lehmland” (Teilstück Flur 3, Flurstück 4/5, Gemarkung Siek) dem öffentlichen Verkehr. Die Straße “Am Lehmland” wird als Gemeindestraße gemäß §3 Absatz 1 Punkt 3 a. StrWG eingestuft. 

 

2. Die Gemeinde Siek widmet als Träger der Straßenbaulast den unter (1) in der anliegenden Karte grün markierten Teil gemäß § 3 Absatz 1 Punkt 4b StrWG als beschränkt öffentliche Straße gewidmet. Die Nutzung wird auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt (Teilstück Flur 3, Flurstück 4/5, Gemarkung Siek).

 

3. Die Gemeinde Siek benennt die in der anliegenden Karte grün markierte Straße  (2) wie folgt: “Zum Viehbach”

Die Straße “Zum Viehbach” wird gemäß § 3 Absatz 1 Punkt 4b StrWG als beschränkt öffentliche Straße gewidmet (Teilstück Flur 3, Flurstück 4/5  und Flurstück 12, Gemarkung Siek). Die Nutzung wird auf Fußgänger und Radfahrer beschränkt.  

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Namensgebungen und Widmungen öffentlich bekanntzumachen und die Straßenverkehrsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen. 

 

4. Die Gemeinde Siek widmet die in der Anlage gelb markierte Fläche gem. § 3 Abs. 1, Nr. 4b StrWG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 StrWG als Rad - und Fußweg. 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die  Widmung öffentlich bekanntzugeben, sobald der Baulastenvertrag sowie die Zustimmung des LBV vorliegt. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=47766&selfaction=print