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ALLRIS - Auszug

08.07.2024 - 6 Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaul...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Die Mitglieder stimmen den Inhalten zu. In die Begründung sollen „Angestellten in kommunalen Einrichtungen“ mit aufgenommen werden.

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Die Gemeinde Hoisdorf gibt zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.6.1 "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 folgende Stellungnahme ab:

Die Gemeinde Hoisdorf begrüßt eine zumindest weitere Flexibilisierung des Entwicklungsrahmens, halten diese aber für unzureichend, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes begegnen zu können. Schließlich geht der Verordnungsentwurf selbst davon aus, dass durch die verringerte Anrechnung „…voraussichtlich nur wenige zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden können“ (s. Art. 1 Nr. 3 d) bb).

Die Gemeinde würde daher eine vollständige Aufhebung des Wohnbaulichen Entwicklungsrahmens begrüßen, um den dringend benötigten bedarfsgerechten Wohnungsbau für Ältere, die ihr Eigenheim veräußern, für Familien, für Auszubildende und Studierende, ehrenamtlich Tätige in Feuerwehren, Vereinen und insbesondere im Tourismus Beschäftigte im ländlichen Raum sowie Angestellten in kommunalen Einrichtungen wie Lehrer, Erzieher, oder Angestellte in der Verwaltung realisieren zu können.

Im übrigen wird auf die Stellungnahme des SHGT vom 02.07.2024 verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage