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ALLRIS - Auszug

04.03.2015 - 9 Grundsatzbeschluss Kostenausgleich nach § 25 a ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Sitzungsvorlage liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. Herr Beber erläutert für die Zuhörer die Hintergründe. Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brunsbek ermächtigt die Verwaltung, künftig über Kostenausgleiche innerhalb Schleswig-Holsteins in Absprache mit dem Bürgermeister zu entscheiden.

Der Bürgermeister wird in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung über die Bewilligung/Versagung des Kostenausgleiches berichten.

Ein Kostenausgleich ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zum Ende der Krippen- bzw. Elementarbetreuung zu gewähren.

 

Für Kostenausgleiche in andere Bundesländer ist analog zu verfahren. Der Ausgleichsbetrag für eine Krippenbetreuungsstunde wird auf 2,40 Euro festgelegt. Eine Überprüfung des Pauschalbetrages erfolgt alle zwei Jahre anhand der letzten Jahresrechnung der KiTa Brunsbek. Die Verwaltung wird um entsprechende Aufbereitung gebeten.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen              :              11
Nein-Stimmen              :              0
Enthaltungen              :              0
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=4735&selfaction=print