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ALLRIS - Auszug

12.06.2024 - 7 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bitzer erläutert die Vorlage.

 

Frau Hansen erfragt, ob die Sirene auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses in der Gutsstraße abgebaut wird und auf dem Dach des Neubaus wieder aufgestellt wird. Aus dem Gremium wird erläutert, dass die Sirene an ihrem jetzigen Standort verbleibt. Fraglich ist, ob eine zusätzliche Sirene am Standort des Neubaus erforderlich ist.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.

 

Herr Buchmann merkt an, dass die Bushaltestelle an der Drift in Richtung Meilsdorf nicht eingezeichnet ist. Die Bushaltestelle an der ggü. liegenden Seite wurde eingezeichnet. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die fehlende Bushaltestelle noch eingezeichnet werden muss.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Bushaltestellen, die sich im Bereich der Straßenfläche befinden, sind im Bebauungsplan nicht zwingend darzustellen. Die Ausweisung „Verkehrsfläche“ ist ausreichend. Da der VHH in seiner Stellungnahme vom 20.12.2022 aber darum gebeten hat, einen barrierefreien Ausbau und damit eine Vergrößerung der Fläche der Haltestelle auf der westlichen Straßenseite im Grundsatz zu ermöglichen, wurde die Fläche im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen.

 

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/519-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf nördlich der „Alten Landstraße“ (K 39), westlich der Straße „Drift“, östlich der Bebauung „Alte Landstraße 18“ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/005/0519-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:

Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die zu veröffentlichen Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=47235&selfaction=print