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ALLRIS - Auszug

27.05.2024 - 7 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stoeckler berichtet aus der Beratung des Bauausschusses.

 

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a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/004/0131-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

b) Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss

Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Straße ´Viehkaten´, westlich der Bebauung ´Achtern Diek 41 und 43´, östlich der Bebauung ´Viehkaten 2 A´ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2023/004/0131-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 werden folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten eingerichtet:

Der Entwurf und die Begründung sind in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung ins Internet einzustellen. Die zu veröffentlichen Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die zu veröffentlichen Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage