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ALLRIS - Auszug

13.05.2024 - 4 Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

 

Die Lärmbelastung der Autobahn ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Der Lärmschutzwall müsste nach Süden an der Autobahn entlang um 67 m weitergeführt werden. Aktuell endet diese an der Fußgängerbrücke.

Für die Aufstellung der Lärmschutzwand liegt die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde und es kann nur wenig Einfluss auf die Maßnahme genommen werden. Für die Aufstellung ist die Autobahn AG zuständig und die Gemeinde erinnert hier regelmäßig.

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a) Billigung des Vorentwurfs

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben. Die als Anlage zur Vorlage 2024/004/0243 dargestellte Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Hoisdorf wird gebilligt.

 

b) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Planunterlagen durchgeführt und ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage