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ALLRIS - Auszug

08.04.2024 - 7 Widmung eines Teilstücks des Ahrensburger Weges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst.

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Die Gemeinde Braak widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen – und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein die Straße „Ahrensburger Weg“ dem öffentlichen Verkehr und stuft die in der beigefügten Anlage pink markierte Fläche (Flur 2, Flurstück 43/2 und Flurstück 73/9 sowie Flur 1, Flurstück 152/64), Gemarkung Braak gemäß § 3 (1) Nr. 4b als sonstige öffentliche Straße beschränkt auf Radfahrer und Fußgänger sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr ein.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenverkehrsaufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird gebeten, beim Kreis Stormarn eine nachträgliche Anordnung der Verkehrszeichen 260, 1026-36 und ggfs. 357 zu erwirken.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage