15.02.2024 - 5 Sachstand bezüglich des Höchstbetrags der Kasse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Jana Grafe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Der Betrag von bis zu 500.000,00 € wird für viel zu hoch gehalten und es entsteht eine rege Diskussion über die Höhe der Kassenkreditermächtigung.
Herr Wesenberg erläutert hierzu, dass zur Zeit erhebliche Zahlungen geleistet werden müssen, aber Einnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Daher ist der Kassenkredit zur Überbrückung und zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit derzeit dringend notwendig. Nur weil eine Ermächtigung zur Aufnahme bis zu 500.000,00 € besteht, bedeutet das nicht, dass diese auch voll ausgeschöpft wird. Vielmehr besteht dadurch nur ausreichend Flexibilität.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen
Eine Empfehlung zur Beschlussfassung sowie eine erneute Beschlussfassung sind nicht erforderlich, da sich die Ermächtigung über eine Kassenkreditaufnahme bis zu 500.000,00 € aus dem am 04.12.2023 beschlossenen Wirtschaftsplan 2024 ergibt.