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ALLRIS - Auszug

28.11.2023 - 5 Gebührenkalkulation 2024 für den Friedhof Siek

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Nach einer kurzen Zusammenfassung erteilt er Frau Badur das Wort und bittet sie, die Kalkulationsgrundlagen zu erläutern. Unklarheiten werden im Gespräch ausgeräumt.

Es entsteht ein reger Austausch über die verwaltungsseitig zu Grunde gelegten Äquivalenzziffern (ÄZ) bei der Kalkulation der Grabstellengebühren und die Möglichkeit einzelner Veränderungen. Abschließend besteht Einigkeit über folgende Änderungen:

 

Reihengrabstellen       ÄZ     ÄZ

  1. Einzelerdgrabstätte   von 6,50 auf 7,50

 

Urnengräber

  1. Urnenreihengrab    von 3,30 auf 3,80

 

Nach einem regen Austausch über die einzelnen Kostendeckungsgrade, besteht Einigkeit über folgende Änderungen:

 

Grabstättenerstgebühren

3. Urnengräber

NEU Urnenwahlgrab am Baum (1)  von 40% auf 45%

 

Begräbnisgebühren

Alle weiteren Personen   von 60% auf 75%

 

Die Verwaltung wird gebeten die zuvor genannten Änderungen in der bisherigen Gebührenkalkulation vorzunehmen und zur Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 05.12.2023 vorzulegen.

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Abschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 Gebühren gem. Anlage zu erheben.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage