24.04.2023 - 7 Straßensanierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 24.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2023/004/0086-1 Straßensanierung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.2 - Tiefbau und Abwasser
- Bearbeitung:
- Henry Hagendorf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Putzbach berichtet aus der Beratung des Bauausschusses.
Im Bereich Meisenweg und Waldstraße 31 – 38 werden die Schäden wie bisher durch den Bauhof mit Kaltasphalt ausgebessert.
Im Moorweg wurden im Bereich der Einmündung Achtern Diek bis zur Einmündung zu den Teichen 13 Schadensfälle aufgenommen.
Im Einmündungsbereich Waldstraße / L90 wurde schadhafte Fläche von ca. 100m² festgestellt. Diese liegt überwiegend im Bereich der Gemeindestraße, eine anteilige Fläche von 6m² befindet sich im Bereich der Landesstraße.
Bürgermeister Schippmann berichtet dazu, dass es derzeit nicht möglich ist, für derartig kleinteilige Arbeiten, wie das Ausbessern kleiner Schadstellen, Angebote von Firmen zu bekommen. Kleinteilige Reparaturen sind zudem nicht unbedingt wirtschaftlicher. Erforderlich wäre eine gänzliche Erneuerung, was aber derzeit nicht finanzierbar ist. Er schlägt daher vor, den besonders schadhaften Bereich vom Achtern Diek bis zur Einfahrt zu den Teichen in voller Breite abfräsen und neu asphaltieren zu lassen. So kann eine komplette Erneuerung der Straße noch hinausgezögert werden, um zunächst die dringlicheren Straßen in der Gemeinde sanieren zu können.
Die Gemeindevertretung beschließt, die nachfolgend benannten Bereiche in voller Breite abfräsen und neu asphaltieren zu lassen:
1) Moorweg (Einmündung Achtern Diek bis zur Einmündung zu den Teichen)
2) Waldstraße (Einmündungsbereich Waldstraße / L90)
Die Verwaltung wird gebeten, Angebote für die Sanierung einzuholen und das Vorgehen sowie eine mögliche Kostenübernahme bzgl. der anteiligen Fläche von ca. 6m² mit dem LBV-SH abzustimmen.