03.04.2023 - 9 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Stapelfeld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 03.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Nach Vortrag der Vorlage entsteht eine rege Diskussion über den weiteren Fortgang. Der Bauausschussvorsitzende erläutert seine Bedenken. Es sind im Wesentlichen noch folgende Punkte zu klären:
- Umgang mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
- Änderung der Zufahrten
- Gebäudehöhen.
- Umgang mit Gefahrenstoffen
- Ist ein Mitspracherecht der Gemeinde zur Auswahl der anzusiedelnen Firmen vorgesehen?
Nach eingehender Erörterung soll die Vorlage an den Bauausschuss zur weiteren Beratung zurückgegeben werden.
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0021-1 als Anlage beigefügt, gebilligt
b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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38,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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