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ALLRIS - Auszug

27.03.2023 - 7 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebu...

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Wortprotokoll

Verwaltungsseitig werden der Sachverhalt zur erneuten Abstimmung des Vertrages, sowie die Änderungen zu dem in der Sitzung vom 28.11.2022 beschlossenen Vertrag erläutert.

 

Ein Gemeindevertreter fragt an, was mit den zusätzlichen Kosten unter §11 des Vertrages gemeint ist, und ob diese Kosten durch die Bürger oder die Gemeinde zu tragen sind.

Frau Kühl erklärt, dass es sich hierbei um die Nachschusspflicht nach dem kommunalen Abgabengesetz handelt.

Zusätzliche Kosten sind durch die Gemeinde zu tragen.

Der Vertrag beinhaltet die Schmutzwasserbeseitigung, nicht die Regenwasserbeseitigung.

Die Gemeinde kann nach §12 „Mitwirkungsrechte“ über den Beirat Einfluss auf die Höhe der Gebühren zur Schmutzwasserbeseitigung nehmen.

 

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Die Gemeindevertretung Braak stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE nebst seinen Anlagen zu.

 

Bei noch erforderlichen Anpassungen, die nicht die wesentlichen Inhalte des Vertrages betreffen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, über diese in Abstimmung mit der Verwaltung entscheiden zu können.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=39080&selfaction=print