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ALLRIS - Auszug

20.03.2023 - 4 Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes N...

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP wird Herr Czierlinski vom Büro für Bauleitplanung begrüßt.

Der Planer erläutert die Vorgehensweise, durch die die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines dringend benötigten Umspannwerkes beschleunigt werden soll. I.d.Z. wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche verkehrliche Anbindung durch Eintragung z.B. einer Baulast durch den Bauherren nachgewiesen werden muss.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt, parallel dazu wurden die Behörden gemäß §4 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am 17.03.2023.

Infolgedessen wurde der Plangeltungsbereich noch einmal –wie in der Anlage dargestellt - angepasst. Hierdurch soll klargestellt sein, dass sich die Entlassung des teilaufzuhebenden Plangebietes „Sondergebiet Erwerbsgärtnerei“ nicht auf die verbleibenden Flächen des ursprünglichen B-Planes auswirkt.

Die öffentliche Auslegung könnte im Mai 2023 erfolgen.

 

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Die vorgestellten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2023 beraten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.