31.01.2023 - 5 Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 31.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet nördlich der „Alten Landstraße“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld wird die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung aufgestellt.
Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Entlassung des teilaufzuhebenden Plangebietes in den Außenbereich, um auf der Rechtsgrundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ein der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienendes Umspannwerk errichten zu können.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2023/006/0071 als Anlage beigefügt, gebilligt.
c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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5,1 MB
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2
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127,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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852,2 kB
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