19.01.2023 - 6 Preisgestaltung 2023 Fernwärme-Versorgung Stape...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 19.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Regina Süßmann
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Der Werkleiter teilt ergänzend mit, dass im bestehenden „Vertrag über die Lieferung von Wärme in das Fernwärmenetz der Gemeinde Stapelfeld“ mit der Energy from Waste Stapelfeld GmbH (EEW) u.a. eine Preisänderungsklausel enthalten ist, nach der sich der Bezugspreis jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres ändert. Die Höhe des Bezugspreises berechnet sich nach einer festgelegten Formel, die auch den Erdgaspreis beinhaltet. Eine unterjährige Anpassung ist im Vertrag nicht vereinbart.
Der Werkleiter weist darauf hin, dass die Gemeinde Stapelfeld trotzdem im Vergleich zu anderen Abnehmern (rd. 125 € / KW) einen niedrigen Bezugspreis (83,59 € / KW) zahlt.
Die Kosten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind bereits im vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 berücksichtigt worden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bezeichnung im Tarifblatt €/MWh aus rechtlichen Gründen in Eurocent/KWh geändert werden muss.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Arbeitspreis für Raumheizung für das Jahr 2023 nicht weiter zu erhöhen.
Der dadurch entstehende Jahresfehlbetrag kann gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt durch die derzeit unsichere Lage in der Energiewirtschaft begründet werden.
Nach kurzer Aussprache fasst der Werkausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung beschliesst, den Arbeitspreis für Raumheizung für das Jahr 2023 nicht weiter zu erhöhen und den dadurch entstehenden Jahresfehlbetrag gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt durch die derzeit unsichere Lage in der Energiewirtschaft zu begründen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,6 kB
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