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ALLRIS - Auszug

07.11.2022 - 24 Beschluss über die Gültigkeit des Bürgerentsche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Görmer berichtet, dass der Wahlprüfungsausschuss am 01.11.2022 nach Ablauf der Einspruchsfrist getagt hat. Es lagen keine Einsprüche vor.

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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 nachfolgenden Beschluss gefasst und empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1. Der Bürgerentscheid vom 25.09.2022 wird gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde- und

Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (GKWG) für gültig erklärt. Es liegt keiner der in § 39

Ziffer 1 bis 3 GKWG genannten Fälle vor.

 

2. Einsprüche gegen das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 25.09.2022 liegen nicht vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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