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ALLRIS - Auszug

05.10.2022 - 11 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.

Entgegen der Aussage in der Begründung zum B-Plan erfolgt der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich ist (2,873 m²), nicht über den Ankauf von Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt über bereits seitens der Gemeinde Siek angekaufte Ackerflächen. Auf den Ankauf von Ökopunkten soll ausdrücklich verzichtet werden.

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a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie in der Anlage zur Vorlage 2022/005/519-1 dargestellt, gebilligt. Entgegen der Aussage in der Begründung zum B-Plan erfolgt der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich ist (2,873 m²), nicht über den Ankauf von Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt über bereits seitens der Gemeinde Siek angekaufte Ackerflächen.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Bera-tung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage