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29.09.2022 - 8 Kommunalwahl 2023: Bildung eines Wahlausschusse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Amtsausschusses
- Gremium:
- Amtsausschuss Siek
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Steenbock
Wortprotokoll
Auf Nachfrage zur Beschlussfähigkeit erläutert Frau Kühl wie folgt:
§ 12 (5) GKWG
(5) Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Beisitzerinnen und Beisitzer beschlussfähig.
§ 15 Abs. 5 bleibt unberührt. Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
§ 15 (5) bei Einteilung der Wahlkreise gilt:
(5) Der Wahlausschuss ist abweichend von § 12 Abs. 5 nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Beisitzerinnen und Beisitzer oder stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend ist.