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ALLRIS - Auszug

27.09.2022 - 9 Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann erläutert die Planzeichnung, die auf Grundlage des Architektenentwurfs erstellt wurde, sowie die Festlegung der textlichen Festsetzungen.

Ein Schallschutzgutachten wurde bereits beauftragt, zur Erstellung des Bodengutachtens wurden bereits Kostenangebote eingeholt. Entgegen der Aussage in der Begründung zum B-Plan erfolgt der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich ist (2,873 m²), nicht über den Ankauf von Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt über bereits seitens der Gemeinde Siek angekaufte Ackerflächen. Auf den Ankauf von Ökopunkten soll ausdrücklich verzichtet werden.

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a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie in der Anlage zur Vorlage 2022/005/519-1 dargestellt, gebilligt. Entgegen der Aussage in der Begründung zum B-Plan erfolgt der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich ist (2,873 m²), nicht über den Ankauf von Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt über bereits seitens der Gemeinde Siek angekaufte Ackerflächen.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage