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ALLRIS - Auszug

26.07.2022 - 4 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Verweis auf die Verwaltungsvorlage und den Sachverhalt tritt der Vorsitzende in die Beratung ein und bittet um Wortmeldungen.

 

  • Es wird darum gebeten, unter Pkt. 3 der Begründung die Lagebeschreibung der verbandsangehörigen Gemeinde zu berichtigen.
  • Laut Angaben zu Pkt. 6.5 soll die Wärmeversorgung durch Anschluss an das Netz der FWV Stapelfeld erfolgen. Hier wird der Hinweis gegeben, dass dies ggf. zu Versorgungsproblemen im verbleibenden Gemeindegebiet führen kann. Gemeinde bzw. Eigenbetrieb sollten hier eine Netzberechnung durchführen lassen. Die letzte Berechnung wurde von der Firma HGC durchgeführt.
    Anmerkung der Verwaltung:  Grunddaten zum Wärmebedarf der Schule erforderlich.
  • Mit Verweis auf die Probleme und grundlegenden Entwicklungen bei der Oberflächenentwässerung wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, im südl. Teil des Plangeltungsbereiches entsprechende Grünflächen vorzusehen. Hierfür könnte die auf Seite 12 dargestellte Flächenaufteilung angepasst werden. Hier war und ist es Wunsch der Gemeinde die bebaubare Fläche (Schule) nördlicher vorzusehen. Eine entsprechende Anpassung soll im Rahmen des Möglichen vorgenommen werden.
    Anmerkung der Verwaltung :  Die dargestellte Lage der bebauten / unbebauten Flächen ergibt sich aus Vorgaben der Landesplanung.
  • Es wird als sinnvoll angesehen, unter Pkt. 6.1 auch die Errichtung einer Sporthalle bei den Flächenfestsetzungen zu berücksichtigen.

 

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a) Billigung der Planunterlagen

Der Gemeindevertertung wird empfohlen, die Planunterlagen, die der Vorlage 2022/006/0002 als Anlage beigefügt sind, unter Beachtung der o.g. Ergänzungen / Änderungen zu billigen.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (2)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=34340&selfaction=print