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ALLRIS - Auszug

01.08.2022 - 8 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet zur Vorlage. Aufgrund der Entwässerungssituation, soll im Bebauungsplanverfahren geprüft werden, ob im südlichen Bereich entsprechende technische Anlagen vorgesehen werden müssen. Die Verwaltung ergänzt, dass die Landesplanung die Vorgabe gemacht, die Baukörper im südlichen Teil anzusiedeln, um den Zusammenhang zur vorhandenen Bebauung darzustellen.

 

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a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen, die der Vorlage 2022/006/0002 als Anlage beigefügt sind, werden gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (2)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen

Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.:

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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