29.10.2014 - 12 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mi., 29.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage 2014/005/065 liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. Das Schreiben des Rechtsanwalts Witt vom 20.10.2014 wurde als Tischvorlage verteilt und ist der o.a. Vorlage als Anlage 1.2 beizufügen.
Herr Reppel berichtet über die Beratungen im Bauausschuss. Ohne weitere Aussprache fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und wie in der Anlage 1 bis 1.2 aufgeführt, abgewogen. Die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB sowie nach § 4 Abs. 2 und nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden mit den in der Anlage 2 und der Anlage 3 benannten Abwägungsbeschluss mit in die Gesamtabwägung zum Satzungsbeschluss eingestellt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet östlich und westlich Jacobsrade, südlich BAB A1, nördlich Mannhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisses als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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