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ALLRIS - Auszug

29.06.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr H. Schmidt berichtet aus der Beratung im Bauausschuss. Auf den Seiten 9, 21, 29 und 44 der Gesamt-Vorlage ist fälschlicherweise folgendes angegeben: „In den Teilgebieten 1 und 2 sind zur Dorfstraße ausgerichtete Balkone nur als nicht vor die Hauswand hervortretende Balkone (Loggien) zulässig. In Dachgeschossen sind Loggien unzulässig."  Das Teilgebiet 2 soll von dieser Regelung nicht betroffen sein, sodass dieses aus der Abwägung zu entfernen ist.

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Beschluss:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308-3 als Anlage dargestellt ist inkl. der o. g. Änderungen, abgewogen.

Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 r das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den geänderten Fassungen gebilligt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB r die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage