27.06.2022 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 27.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Putzbach berichtet aus der Beratung des Bauausschusses.
Um den Ausgleich erbringen zu können, muss auf externe Ökokonten zugegriffen werden. Auf Nachfrage erläutert die Unterzeichnerin, dass der Verwaltung derzeit zwei Angebote aus Ökokonten im Kreis Stormarn und im Kreis Herzogtum-Lauenburg vorliegen. Diese werden zunächst mit dem Vorhabenträger und der UNB abgestimmt. Anschließend wird das Ergebnis in die Begründung eingearbeitet.
Herr Horl hinterfragt die Sicherung des Weges vom Moorweg zur Waldstraße.
Bürgermeister Schippmann erläutert, dass dies im Bereich des Plangeltungsbereichs bereits erfolgt ist. Die Wegefläche außerhalb des Geltungsbereichs ist gesondert zu betrachten.
Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/004/422 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet Oetjendorfer Landstraße 19, südlich der Waldstraße und Oetjendorfer Landstraße, östlich der Straße "Am Schwarzen Berg" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/004/422 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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467,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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79,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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987,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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