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ALLRIS - Auszug

27.06.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 13 - 10. Änderung der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Putzbach berichtet aus der Beratung des Bauausschusses.

 

Frau Knaack hinterfragt den Namen “hlenbach“ in der Gebietsbezeichnung. Bekannt ist das Gewässer als „Viehbach“.

Anmerkung der Verwaltung:

In der amtlichen Flurkarte ist der Name „hlenbach“ hinterlegt.

Behörden haben die Bezeichnung bisher nicht beanstandet. Um keine Irritationen aufkommen zu lassen, bleibt es bei der in der Flurkarte nachvollziehbaren Bezeichnung „hlenbach“.

 

Herr Horl merkt an, dass die Gemeinde die ursprünglich angedachte Aufforstung auf der Ausgleichsfläche nicht fallen lassen sollte.

rgermeister Schippmann erläutert, dass sich die Änderung aus einer Stellungnahme der Forstbehörde ergeben hat. Um das Verfahren vorantreiben zu können, hat die Gemeinde von einer Aufforstung Abstand genommen.

Um die Anregung von Herrn Horl zu dokumentieren, wird der Begriff „derzeit“ in die Abwägung auf Seite 5 eingearbeitet.

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Beschluss:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur

Vorlage 2020/004/263-2 als Anlage dargestellt ist, mit folgender Änderung abgewogen:

 

Seite 5 der Abwägung, Stellungnahme des Kreises Stormarn Naturschutz:

„…Es ist derzeit keine Aufforstung oder die Anpflanzung von Obstbäumen mehr beabsichtigt.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13, 10. Änderung der Gemeinde Hoisdorf r das Gebiet

Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30

Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach

sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/004/263-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 0

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=34047&selfaction=print