27.10.2014 - 8 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 27.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Putzbach erläutert, dass derzeit die 11. Änderung anzuwenden ist. Diese weist ein Sondergebiet „Alten- und Pflegeheim“ aus.
Die Projektentwickler beabsichtigen, das Grundstück mit barrierefreien Wohnungen bebauen zu lassen.
Dafür ist die Änderung in ein allgemeinese Wohngebiet erforderlich.
Beschluss:
Für das Gebiet Waldstraße 36 wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es wird folgendes Ziel verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zum Bau von barrierefreien Wohnungen im Rahmen einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt. Die Planungskosten werden durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Die Planungsarbeiten sind erst nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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