18.05.2022 - 7 Rechtsform des Eigenbetriebes "Fernwärmeversorg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Werkleiter erläutert, dass dieser TOP nicht richtig bezeichnet wurde. Es soll nicht die Rechtsform des Eigenbetriebes diskutiert werden. Gegenstand der Diskussion ist die Frage, ob es aufgrund der Aufgaben und Verantwortlichkeiten noch sinnvoll ist, einen ehrenamtlichen Werkleiter zu ernennen, oder ob es zukünftig einen hauptamtlichen Werkleiter geben muss. Dazu muss geklärt werden, wie der Status des Werkleiters bis zum 31.12.2021 war: Da die Vergütung als Minijob stattfand, kann es sich eigentlich nicht um ein Ehrenamt gehandelt haben.
Um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, werden der Werkleiter und der Werkausschuss-Vorsitzende beauftragt, Informationen und Rechtsgrundlagen (z.B. Eigenbetriebsverordnung des Landes https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=EigVO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true ) zu sammeln und sich bei Bedarf externe Beratung zu holen. Wie organisieren andere Kommunen ihre Eigenbetriebe?
Anmerkung der Verwaltung:
Der TOP wurde so bezeichnet, da das Thema so in einem Telefonat mit dem Werkleiter vor Sitzungseinladung verstanden wurde. Die Stellungnahme des Werkleiters zu dem eigentlichen Thema ging erst nach Sitzungseinladung ein. Im Übrigen hätte die Bezeichnung des TOP über „Anträge zur Tagesordnung“ geändert werden können. Bei Bedarf kann dies in der Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
Im Zuge der Neufassung der Betriebssatzung der Fernwärmeversorgung Stapelfeld wurde bereits erläutert, dass sich an Betriebssatzungen vergleichbarer Eigenbetriebe in S-H orientiert wurde. Hier werden ebenfalls Aufwandsentschädigungen gezahlt. Selbstverständlich gibt es auch Eigenbetriebe mit einem breiten Aufgabenspektrum und diversen Beschäftigen; hier steht die hauptamtliche Beschäftigung des Werkleiters außer Frage.