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ALLRIS - Auszug

04.04.2022 - 12 Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Finanzausschussvorsitzende berichtet zur Vorlage.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt der in der Sitzungsvorlage beigefügten Richtlinie zu, die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt nicht für Zuwendungen, die bereits im Rahmen des Antragsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen worden sind. Die abschließende Bearbeitung dieser Zuwendungen erfolgt weiter nach der Rahmenrichtlinie vom 13.10.2015; r Neuanträge ab dem 01.01.2022 ist die neue Rahmenrichtlinie anzuwenden.

 

Die Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld ist bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 10
Nein-Stimmen : -
Enthaltungen : 2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=33192&selfaction=print