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ALLRIS - Auszug

28.03.2022 - 14 Widmung Schwarzer Weg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschluss wird ohne weitere Aussprache gefasst.

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Beschluss:
Die Gemeinde Hoisdorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 des Straßen und Wegegesetzes des Landes S.-H.  vom 25.03.2003 die Straße „Schwarzer Weg“ dem öffentlichen Verkehr.

Die Einstufung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG als Ortsstraße (Gemeindestraße), sowie gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit Beschränkung auf die Benutzung „Fußnger“.

Die Gemeindestraße ist im anliegenden Plan pink markiert, die sonstige öffentliche Straße mit Beschränkung auf die Benutzung „Fußnger“ ist blau markiert.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 16
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage