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ALLRIS - Auszug

02.03.2022 - 8 Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beber erläutert die Hintergründe für die Neufassung der Richtlinie. Sämtliche Anträge werden weiterhin der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt. Gem. der Richtlinie sollen bei Bauvorhaben möglichst Finanzierungspläne nach DIN 276 vorgelegt werden. Gerade bei Bauvorhaben, die in Eigenregie durch die Institution durchgeführt werden sollen, können diese Unterlagen nicht vorgelegt werden. Verwaltungsseitig wird klargestellt, dass durch die Formulierung „glichst“ auch derartigen Bauvorhaben zuwendungsfähig wären.  

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Brunsbek stimmt der beigefügten Richtlinie zu, die Richtlinie tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft. Sie gilt nicht für Zuwendungen, die bereits im Rahmen des Antragsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen worden sind. Die abschließende Bearbeitung dieser Zuwendungen erfolgt weiter nach der Rahmenrichtlinie vom 15.07.2015; r Neuanträge ab dem 01.01.2022 ist die neue Rahmenrichtlinie anzuwenden.

 

Die Neufassung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Brunsbek vom 02.03.2022 ist bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage