27.01.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Do., 27.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Buchmann bittet um Korrektur der nachfolgenden Fehler in den vorliegenden
Unterlagen:
- In der Planzeichenerklärung wird die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der
3. Änderung des B-Planes Nr. 8 benannt. Es handelt sich um den B-Plan Nr. 3
- Unter den textlichen Festsetzungen wird zum Punkt Kampfmittel die Gemeinde Flintbek benannt, hier ist die Gemeinde Siek einzufügen.
Herr Buchmann erkundigt sich, warum in den Baufeldern Nr. 5 und 6 bei der eingeschossigen Bauweise eine höhere Giebelhöhe als bei der zweigeschossigen Bauweise festgesetzt ist. Herr Bitzer erläutert, dass das Gelände um bis zu 50 cm ansteigt, darum wurde die Höhenfestlegung auf NN bezogen.
Herr Lassen teilt mit, dass die Kennzeichnungen der Bäume in den Baufeldern Nr. 5 und Nr. 6 nicht eindeutig sind. Das Planungsbüro wird gebeten die Darstellungen (- Baum, vorhanden - und - Baum, zu erhalten -) zu überprüfen. Es sollte auch in einer schwarz-weiß Ausfertigung des Planes erkennbar sein, um welche Festlegung zu den Bäumen es sich handelt.
Herr Bitzer stellt in diesem Zusammenhang klar, dass aus Sicht der Gemeindevertretung grundsätzlich keine als zu erhalten gekennzeichneten Bäume dargestellt werden sollten,
außer den drei Bäumen oberhalb von Baufeld 4. Ab einer gewissen Größenordnung eines Baumes, darf ohnehin keine Fällung ohne Genehmigung erfolgen. Die Verwaltung wird um Überprüfung des Sachverhaltes gebeten.
Herr Koops erkundigt sich, warum im Baugebiet keine Holzblockbohlenhäuser zulässig sind. Herr Bitzer erläutert, dass die vorhandene gestalterische Struktur des Baugebietes hinsichtlich der Fassadengestaltung erhalten werden sollte.
Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3, 5. Änderung für das Gebiet nördlich der "Hauptstraße"; Grundstücke "Hauptstraße 3 - 21" (nur ungerade Nummern) und "Großblöcken 2 - 42" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2020/005/353-4 beigefügt als Anlage beigefügt sind - unter Berücksichtigung der oben benannten Korrekturen - gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden
können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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756,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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