24.01.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 24.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Frau Hoffmann. Diese stellt die Planunterlagen vor. Aus dem Bauausschuss kommt die Wortmeldung, dass die Baufenster an der Straße getrennt werden sollten damit hier nicht eine große Front entstehen kann. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass das Ansinnen der Gemeinde die Ansiedlung von Kleingewerbe ist. Weiterhin entschließt sich der Ausschuss dafür, dass ein Grünstreifen mit einer Breite von 5 Metern zwischen den Zufahrten das Gebiet noch ein wenig auflockern soll.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/006/287-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet Grundstück "Reinbeker Straße 33 - 35" (vorhandene Tennishallen) sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung, die zur Vorlage 2021/006/287-1 als Anlage dargestellt ist, inkl. der Änderungen der Baufenster sowie des geforderten Grünstreifens, gebilligt.
Die Entwürfe des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen: Herr Zink
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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223,8 kB
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2
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391,4 kB
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3
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4
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67 kB
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5
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(wie Dokument)
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931,7 kB
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