11.01.2022 - 4 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Brunsbek
- Datum:
- Di., 11.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoffmann vom Planungsbüro stellt den Abwägungsvorschlag vor.
Daraufhin bittet Herr Schmidt um folgende Änderungen:
- Seite 11 der Sitzungsvorlage: Es ist zu überprüfen, ob entgegen der Beschreibung der Gemeindewehrführer und nicht die Freiwillige Feuerwehr Brunsbek-Langelohe beteiligt wurde.
- Seite 68, 09 c) der Sitzungsvorlage: Aufgrund des Insektenschutzes sollen keine LED Leuchten unter 3000 Kelvin verwendet werden. Erfahrungen aus dem Verfahren B11 zeigen, dass es keine kälteren Lichttemperaturen am Markt gibt.
- Seite 111 der Sitzungsvorlage: In der Begründung des Bebauungsplanes soll auch auf die Vereinigten Stadtwerke für den Anschluss an das Glasfasernetz verwiesen werden.
- Seite 63 und 69 der Sitzungsvorlage: Die Dachneigung in den Teilgebieten 3 und 4 soll von größer gleich 18° auf größer gleich 28° geändert werden. Dieser Punkt wurde separat abgestimmt und einstimmig angenommen.
Dem haben alle Mitglieder des Bauausschusses zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, die der Vorlage 2021/003/308 als Anlage beigefügt sind, mit den Anmerkungen und Änderungen des Bauausschusses gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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573,6 kB
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2
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363,6 kB
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3
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81,7 kB
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4
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2,6 MB
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