24.11.2021 - 16 Zuwendungsantrag vom SV Siek e.V. für Übungslei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 24.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Schmolke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass heute über den Antrag beraten und der fehlende Finanzierungsplan bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2021 nachgereicht werden soll.
Bezüglich der Abrechnung ab dem Jahr 2021 wird auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 (TOP 10.1 ö) verwiesen.
Voraussichtliche Gesamtkosten 52.000,00 € davon je 1/3
SV Siek 17.333,00 €
Kreissportverband / Sparkassen Stiftung 17.333,00 €
Gemeinde Siek 17.333,00 €
und die Auszahlung des Ausfallbetrages erfolgt erst nach Vorlage der Endabrechnung der Übungsleiterkosten 2022 in der dort ausgewiesenen Höhe.
Abschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt, dem SV Siek e.V. einen Zuschuss für 2022 in Höhe von max. 30.000,00 € für die Übungsleiter zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.03.2023 einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2022, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.
Vor Auszahlung der Zuwendung ist ein durch einen Steuerberater erstellter Jahresabschluss für 2021 vorzulegen. Kosten die im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses entstehen, werden Seitens der Gemeinde Siek nicht übernommen.