24.11.2021 - 7 Erträge und Aufwendungen für Betreuung von Kind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 24.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Von Seiten des Finanzausschusses stellt sich die Frage, ob die Differenz in Höhe von 13.000 € zwischen dem geplanten Ergebnis 2021 (858.000 €) und 2022 (845.000 €) im Wegfall des Belegungsrechts in der Braaker Kita begründet ist.
Anmerkung der Verwaltung: Der Anteil, der für die Belegungsrechte Kita Braak zu zahlen war, ist im Verhältnis zur Gesamtsumme der Kinderbetreuungskosten sehr gering gewesen. Der Jahresabschluss 2021 der Kita Braak bleibt abzuwarten; dann erst steht für 2021 der Sieker Anteil fest (geplant waren lediglich ca. 3.300 Euro)
Vergleich Plan 2021 mit Plan 2022:
Aufwendungen
Kostenausgleiche: -1.000 Euro
Wohngemeindeanteil Kita/Tagespflege: -30.000 Euro
Zuschüsse an Kita-Träger Gemeindeanteil: +18.000 Euro
Gesamt: -13.000 Euro
Von Seiten der Anwesenden wird Bezug auf „SHGT - info-intern Nr. 464/21“ vom 23.11.2021 bezüglich der geplanten Änderungen des KiTaG für 2022 genommen und angefragt, welche Auswirkung die Absenkung der Elternbeiträge für die Gemeinde hat.
Anmerkung der Verwaltung: Im Zuge der Aufstellung der Haushalte der Kitas standen diese Änderungen noch nicht fest. Der Vergleich der Prognose-Tools 5.0 (Stand 7/2021) und 5.1 (Stand 11/2021) ergibt, dass die Differenz, die durch die Absenkung der Elternbeiträge entstehen wird, durch die Erhöhung der Kita-Förderung vollständig ausgeglichen wird. In Siek ist dies ein Betrag von ca. 20.000 Euro.
Ebenfalls soll der Anteil der Wohngemeinden für den „Wohngemeindeanteil“ abgesenkt werden. Der Jahresbetrag lässt sich dennoch schwer prognostizieren, da die Belegungen nicht in allen 12 Monaten gleich sind (Kinder starten nicht alle zum Beginn des Kita-Jahres am 01.08.). In 11/2021 wurde ein Wohngemeindeanteil i.H.v. 56.517,39 Euro gezahlt, nach der neuen Prognose 2022 hätte der Anteil bei gleicher Belegung 53.227,66 Euro betragen, also ca. 3.300 Euro weniger.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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