08.11.2021 - 9 Bebauungsplan Nr. 8, 5. Änderung und Ergänzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 08.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage und die Beratung in der Sitzung des Bauausschusses am 27.10.2021.
Seitens der Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, dass keines der umliegenden Gebäude höher als 10 m ist und die aufgeführte Abtreppung der Gebäudehöhen zur anderen Seite realisiert ist. Eine Gebäudehöhe von 12 m könnte damit in dem Bereich zu hoch sein.
Im laufenden Verfahren ist darauf zu achten, dass alle Vorstellungen der Gemeinde geregelt werden.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes "Bültbek", westlich der Bebauung Hauptstraße 12a - 16 (nur gerade Hausnummern), östlich des Golfplatzes Siek wird der Bebauungsplan Nr. 8, 5. Änderung und Ergänzung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes sowie
nachrangig auch für die Ansiedlung von Start-Ups.
- Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Transportmuseums.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Dörr GbR, Am Heuberg 22, 21755 Hechthausen, beauftragt.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom Oktober / November 2021, wie sie der Sitzungsvorlage 2021/005/458-1 beigefügt sind, gebilligt.
c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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