04.10.2021 - 9 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 04.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der stellvertretende Bau- und Umweltausschussvorsitzende berichtet zur Vorlage und zum ergänzenden Beschluss des Ausschusses über die Verlängerung der Linksabbiegerspur, zur Verringerung des Rückstaus. Der Vorsitzende berichtet, dass zwei anliegende Grundstückseigentümer Land abgegeben haben zur Realisierung der Bauleitplanung. Der geplante Abbieger von der L222 abgehend zur geplanten Müllverbrennungsanlage, soll dazu dienen, dass die anliefernden Fahrzeuge direkt auf das Gelände einbiegen können. Die Straße soll als Einbahnstraße ausgebildet werden. Ob dies eine Private oder öffentliche Straße sein wird, steht noch nicht fest.
Beschluss:
Die Planunterlagen werden mit der Ergänzung, dass die Abbiegespur aus Hamburg kommend (mit Fahrtrichtung Süden) um ca. 150 m verlängert wird gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden / Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB ist entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.04.2021 zu veranlassen.
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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