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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 7 Einrichtung eines Halteverbots mit Zusatzzeiche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel berichtet, dass eine Testfahrt der Feuerwehr durch die Neue Straße abgebrochen werden musste, da die Durchfahrt der Feuerwehr durch parkende Fahrzeuge behindert war. Im Bereich der Neuen Straße sollen, analog zur Hauptstraße, Parkflächen gekennzeichnet werden. Zur Vorbereitung hat ein Vor-Ort-Termin mit den Herren Krüger, Bitzer und Reppel stattgefunden.

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt den Markierungen von Parkflächen gemäß den anliegenden Luftbildern und Plänen zu. Der Anordnung des beidseitigen absoluten Haltverbotes in der Neuen Straße- zwischen Alte Landstr. und Hoisdorfer Weg- mit dem Zusatzzeichen (VZ 1053-30) wird gleichzeitig zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten zu klären, ob in dem Bereich der Haus Nr. 15-35 alle Park-

flächen zwingend auf einer Straßenseite ausgewiesen werden müssen. Aus Sicht des Bauausschusses wäre eine Anordnung auf beiden Straßenseiten sinnvoll, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=29229&selfaction=print