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ALLRIS - Auszug

11.05.2021 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaush...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 26.04.2021 wird verweisen.

Herr Rathjen stellt kurz die wesentlichen Änderungen im Haushalt der Gemeinde vor. Die 7.000 € für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Stromkosten usw.) in der Kostenstelle 3132, Sportzentrum Hoisdorf, würden nicht in den Haushalt gehören, da diese vom TuS Hoisdorf zu tragen seien. Um entsprechende Prüfung durch die Verwaltung wird gebeten. Ebenfalls wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Ansatz für die Verwaltervergütung in der Kostenstelle 3132 mit 3.000 € realistisch ist.

 

Es wird angesprochen, dass die Grundschule Hoisdorf einen neuen Lehrer-PC benötigt, da der vorhandene sehr alt ist und noch mit Windows 7 läuft und daher langsam und virenschutzgefährdet ist. Dieser sollte mit 1.000 € in den Haushalt (Kostenstelle 1500.211000.08900002) aufgenommen werden.

 

Herr Schippmann stellt die geplante Videoüberwachung für das neue Sportzentrum vor. Dieses soll installiert werden, um Schäden durch Vandalismus entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Er spricht sich für ein System mit 11 Kameras aus, da die kleinere Variante mit 6 Kameras nicht den gesamten Bereich abdecken würde. Die Kosten für das Videoüberwachungssystem werden den Baukosten zugerechnet und müssen daher nicht in den Haushalt aufgenommen werden.

Der Finanzausschuss spricht sich einstimmig für die Anbringung einer Videoüberwachungsanlage mit 11 Kameras aus.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In Bezug auf die oben genannten Prüfungsaufträge ergibt sich, dass die Kosten für Heizung sowie Wasser/Abwasser über die Gemeinde laufen und anschließend durch den Hausverwalter mit dem TuS Hoisdorf abgerechnet werden. Daher werden 7.000 € im Haushalt angesetzt. Diese Kosten werden aber vom TuS Hoisdorf erstattet.

Die 7.000 € werden als Aufwand in den Haushalt eingeplant (Kostenstelle Aufwand 3132.573100.52410000)  und gleichzeitig werden die Erträge aus Mieten und Pachten um denselben Betrag erhöht (Kostenstelle Ertrag 3132.573100.44110100).

 

Das Angebot für die Verwaltervergütung liegt noch nicht vor, daher wurde der Betrag sicherheitshalber ein bisschen höher angesetzt. Dabei wurde sich an den Kosten für Schule und Kindergarten orientiert.

 

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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dazugehörigem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird unter Berücksichtigung der genannten Änderungen beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage